Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Landeshauptstadt Düsseldorf sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.klimapakt-duesseldorf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die wir am 21.11.2022 durchgeführt haben. Ein BITV-Test ist in Planung.

Die Überprüfung ergab, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist. Wir verbessern die Website diesbezüglich kontinuierlich weiter.  

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Die Word-Dokumente zum Düsseldorfer Klimapakt sind nicht barrierefrei.
  • Grundsätzlich werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Videos sind in der Regel untertitelt, es sei denn sie werden von externen Anbietern bereitgestellt. Die Barrierefreiheit ist aber nur teilweise erfüllt, weil wir aus Ressourcengründen nur das gesprochene Wort transkribieren.
  • Textalternativen für Grafiken und Objekte sind nicht immer vorhanden.
  • Es kann vorkommen, dass Abkürzungen und Fachbegriffe nicht ausreichend gekennzeichnet sowie Linktexte nicht immer aussagekräftig sind.

Wir planen, die Word-Dokumente zum Düsseldorfer Klimapakt demnächst barrierefrei zu machen. Zudem sollen die Textalternativen für Grafiken und Objekte sowie die Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Feedback und Kontakt-Angaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. 

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Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Wirtschaftsförderungsamt
Burgplatz 1
40213 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 8993056
Telefax: +49 (0) 211 8929222
E-Mail: klimapakt@duesseldorf.de

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von www.klimapakt-duesseldorf.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 8553451 erreichbar oder per E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.11.2022 erstellt.