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Sonstiges | Beratung | 17.01.2024 | 15:00–16:00

Informationsveranstaltung zur Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“

Die Innovationsförderagentur NRW bietet für das Förderprogramm „Grüne Gründungen.NRW“ eine Informationsveranstaltungen an, in der unter anderem die allgemeinen Grundlagen und Ziele des Förderaufrufs vorgestellt und individuelle Fragen beantwortet werden.

Zum Förderprogramm “Grüne Gründungen.NRW
Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.

Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine- und Kleinstunternehmen (KKU)). Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:

  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Um Innovationsaktivitäten Grüner Gründungen zu stärken, wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Dies ist essentiell, um technische oder prozessbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Feldversuch durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können sich potentielle Investorinnen und Investoren ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.

Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Weitere Informationen finden Sie hier
© Innovationsförderagentur NRW

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