Artikel teilen:

Energie | News | 06.04.23

Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen startet

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

Die globalen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stellen Deutschland und gerade Nordrhein-Westfalen insbesondere hinsichtlich gestiegener Energiepreise vor große Herausforderungen. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in dieser außergewöhnlichen Lage zu entlasten. Die Soforthilfe des Bundes im Dezember 2022 sowie die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes leisten wichtige Hilfen für viele Unternehmen, können aber nicht jeden Härtefall abdecken.

Für viele energieintensive kleine und mittelgroße Betriebe, die unter massiven Preissteigerungen leiden, haben sich Bund und Länder auf eine ergänzende Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der vorstehenden Entlastungen im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, verständigt. Zweck der Billigkeitsleistung ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stark belasteten kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, damit Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau verhindert werden können. Mit der Härtefallhilfe KMU Energie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. In der ersten Stufe „Härtefall 2022- Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge.

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal.
Antragstellung und Bewilligung werden digital abgewickelt.

Weitere Informationen erhalten sie hier