FAQ
Die häufigsten Fragen

Klimapartner werden
Grundsätzlich können alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder einen offiziell gemeldeten Unternehmensstandort in Düsseldorf haben, am Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft teilnehmen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass im Unternehmen grundsätzlich Möglichkeiten zur Reduzierung der eigenen Treibhausgasemissionen bestehen – unabhängig davon, in welchem Umfang dies möglich ist. Der Klimapakt richtet sich dabei ausdrücklich an Unternehmen aller Größen und Branchen und setzt auf individuelle, realistische und schrittweise Klimaschutzbeiträge.
Mit der Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung tritt das Unternehmen dem Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft bei und wird offiziell Klimapartner. Im Anschluss wird die sogenannte Anlage 1 bearbeitet, in der die Ausgangssituation des Unternehmens, die individuellen Klimaschutzziele sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur CO₂-Reduktion dargestellt werden.
Die Anlage 1 ist bewusst flexibel gestaltet und kann an die jeweilige Zielsetzung und den Entwicklungsstand des Unternehmens angepasst werden. Für die Bearbeitung stehen grundsätzlich 15 Monate nach Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung zur Verfügung. Sofern bereits eine CO₂-Ausgangsbilanz vorliegt, verkürzt sich dieser Zeitraum auf 9 Monate.
Zur Unterstützung bietet der Klimapakt ein kostenloses Beratungsangebot über einen externen Dienstleister an, das bei der Erstellung der Anlage 1 in Anspruch genommen werden kann. Sowohl die Klimaschutzvereinbarung als auch die Anlage 1 stehen im Bereich „Downloads“ zur Verfügung.
Auch bereits „klimaneutrale“ Unternehmen sind herzlich eingeladen, Klimapartner im Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft zu werden und ihr Engagement damit weiter sichtbar zu machen.
Die Veranstaltungs- und Austauschformate des Klimapakts stehen unter dem Leitgedanken, voneinander zu lernen, Wissen und Erfahrungen zu teilen und gemeinsam voranzukommen. Entsprechend können auch klimaneutrale Unternehmen aktiv teilnehmen, ihre Expertise einbringen und zugleich neue Impulse für die Weiterentwicklung der eigenen Klimastrategie gewinnen.
Je nach Ausgestaltung der Klimaneutralität können zudem weitere Klimaschutzziele und geplante Maßnahmen in der Klimaschutzvereinbarung festgehalten werden. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Reduktionen des Energieverbrauchs, Beiträge zum Ausbau erneuerbarer Energien oder Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette. Auf diese Weise kann der Fokus langfristig stärker auf Vermeidung und Reduktion gelegt und der Einsatz von Kompensationen schrittweise verringert werden.
Die Teilnahme am Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft ist kostenfrei. Kosten (sowie auch mögliche Gewinne) entstehen lediglich durch Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Der Klimapakt bietet teilnehmenden Unternehmen eine Vielzahl konkreter Vorteile. Dazu zählt eine kostenlose Beratung durch einen externen Dienstleister bei der Erstellung einer CO₂-Ausgangsbilanz und der Identifizierung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen.
Darüber hinaus profitieren die Klimapartner von regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen zu aktuellen, praxisrelevanten Themen sowie von kostenlosen, fachspezifischen Fortbildungsangeboten. Der Klimapakt schafft zudem Zugang zu einem aktiven Unternehmensnetzwerk, in dem ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch stattfindet und bewährte Lösungen und Best Practices geteilt werden.
Ein weiterer Vorteil ist die erhöhte Sichtbarkeit der teilnehmenden Unternehmen durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Ergänzend erhalten Klimapartner Informationen zu Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Hinweise auf Veranstaltungen und Initiativen mit Klimaschutzbezug.
Im Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft stehen Partizipation, Transparenz und der aktive Austausch zwischen den Mitgliedern im Mittelpunkt. Die angebotenen Formate greifen aktuelle und praxisrelevante Themen auf, die regelmäßig im Rahmen von Evaluationen unter den Klimapartnern abgefragt werden. So wird sichergestellt, dass die Inhalte bedarfsgerecht, zielgruppenorientiert und nah an den tatsächlichen Herausforderungen der Unternehmen gestaltet sind.
Zentrale Bestandteile sind die Netzwerktreffen, die in der Regel dreimal jährlich stattfinden. Ergänzend werden partizipative und innovative Formate angeboten, wie etwa Fishbowl-Diskussionen oder kleinere, interaktive Workshops. Diese ermöglichen einen offenen Dialog auf Augenhöhe, fördern den Erfahrungsaustausch und bieten Raum für gemeinsames Lernen sowie die Entwicklung neuer Impulse für den betrieblichen Klimaschutz.
Anlage 1
Für die Bearbeitung bis zur Abgabe der Anlage-1 stehen grundsätzlich 15 Monate nach Unterzeichnungstag der Klimaschutzvereinbarung zur Verfügung. Sofern bereits eine Klimabilanz vorliegt, verkürzt sich dieser Zeitraum auf 9 Monate. Die Einreichung erfolgt per Mail an: klimapakt@duesseldorf.de
Aktuell kann über ein durch die Stadt Düsseldorf kostenfrei bereitgestelltes Unterstützungs-angebot mit einem externen Dienstleister eine erste Klimabilanz erstellt bzw. die Aktualisierung einer existierenden Klimabilanz vorgenommen werden. Nach der Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung sollten Sie hierzu bereits konkrete Informationen per Mail erhalten haben.
Falls Sie weitere Fragen zur Buchung dieses Angebots haben, kommen Sie gerne auf uns zu: klimapakt@duesseldorf.de
Nein, jedes Unternehmen entscheidet individuell über den Reduktionspfad und die Klimaziele. Die in der Anlage-1 eingereichten Reduktionsmaßnahmen der Klimapartner tragen zur Erreichung des städtischen Ziels der Klimaneutralität bis 2035 lediglich bei.
Es dürfen Zwischenziele und Maßnahmen in den zwei dafür vorgesehenen Tabellen in der Anlage-1 mit verschiedenen Zieljahren (Spalte: „Bis wann?“) angegeben werden (bis maximal 5 Jahre).
Als Beispiel: wenn Sie im Laufe des Jahres 2026 die Anlage-1 abgeben, können wahlweise Zwischenziele und Maßnahmen mit Kalenderjahren ab dem Jahr der Abgabe der Anlage-1 + 5 Jahre angegeben werden (2026-2031).
In einer Klimaschutzstrategie definieren Ziele den angestrebten Zustand (das „Was“ und „Wann“, z. B. Treibhausgasneutralität bis 2045), während Maßnahmen die konkreten Handlungen darstellen, um diese Ziele zu erreichen (das „Wie“, z. B. Ausbau erneuerbarer Energien, energetische Sanierung). Ziele sind das Endergebnis, Maßnahmen sind der Weg dorthin.
Einem Ziel können mehrere verschiedene Maßnahmen zugeordnet werden.
Beispiel:
| Zwischenziel | Maßnahme |
| Scope 1 Emissionen um X% senken | Umstellung von 2 Verbrennern auf Elektro |
| Scope 2 Emissionen um X% senken | Umstellung auf 100% Ökostrom in Gebäude X mit Klimaschutzwirkung |
| Scope 3 Emissionen um X% senken | Reiserichtlinie überarbeiten um Flugreisen um 50% zu verringern. |
| Scope 3 Emissionen um X% senken | Ausweitung Job-Ticket auf insgesamt 40% der Mitarbeitenden |
Nein. Erfahrungsgemäß reichen Klimapartner aber in den meisten Fällen zwischen 3 und 10 Maßnahmen ein, am häufigsten 4-5 Maßnahmen.
Die Entscheidung, welche Maßnahmen aufgeführt werden soll, fällt jedes Unternehmen selbst. Kosten-Nutzen-Aspekte und die voraussichtliche Wirkung sollten bei der Entscheidung für die durchzuführenden Maßnahmen an erster Stelle stehen. Auch die Ernsthaftigkeit ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bedenken Sie auch, was in Ihrem direkten Einflussbereich liegt und priorisieren Sie z. B. die Maßnahmen mit dem höchsten Einsparpotenzial (sog. „Impact“) oder die, mit der höchsten Wahrscheinlichkeit, dass sie auch umgesetzt werden (vorhandene Ressourcen).
Maßnahmen werden von den Zwischenzielen in §2 der Anlage-1 abgeleitet und stehen mit diesen in direktem Zusammenhang (siehe Antwort auf vorherige Frage).
Nein, bitte die Gesamteinsparung in der bis zum in der rechten Spalte angegebenen Jahr angeben. Die Jahreszahl(en) sollten in Übereinstimmung mit §2 Zwischenzielen (Anlage-1) nicht weiter im Voraus als maximal 5 Jahre sein. Bitte an die Angabe der Maßeinheit denken! Diese wird in Tonnen oder Kilogramm von Treibhausgasemissionen angegeben („t CO2e“ oder „kg CO2e“).
Da in der Anlage-1 die Treibhausgasreduktionen von individuellen Maßnahmen erfasst werden, und im Monitoring über die Umsetzung dieser Maßnahmen berichtet wird und nicht die absolute Anzahl von ausgestoßenem Tonnen CO2e in der gesamten Unternehmensbilanz (= Corporate Carbon Footprint) im Vordergrund steht, kann ein gesteigerter Ausstoß von THGs der auf Unternehmenswachstum zurückzuführen ist (z. B. Steigerung von Umsatz, Produktion, Einstellung von neuen Mitarbeitenden) die Ergebnisse nicht verfälschen.
Für die unternehmenseigene Kommunikation empfiehlt es sich aber, die höheren Emissionen auf eine pro Kopf Rechnung oder eine pro X € Umsatz Rechnung runter zu brechen, damit die Zahlen über die Jahre aussagekräftiger und vergleichbarer sind.
Auch bei größeren strukturellen Veränderungen (Akquisitionen, Verkäufe, Reorganisationen) wird ähnlich damit umgegangen werden, da es um die aktuelle, sich in der Umsetzung befindlichen (mittelfristig auch nach dem ersten Monitoring neu kalibrierten) Maßnahmenumsetzung geht.
Tatsächlich wird dieses für jedes Unternehmen sehr individuell sein. Geläufig sind aber durchaus Ziele mit 3-5% Gesamtreduktionen pro Jahr (z. B. Strom- oder Wärmeenergieeinsparungen) und Einsparungen von bis zu 10% durch Verhaltensänderungen der Mitarbeitenden (z. B. weniger Heizen, optimiertes Lüften, Licht und Monitore ausschalten usw.).
Aktuell wird als Teil des externen Beratungsangebots zur Klimabilanzierung auch zusätzlich das sogenannte „Arbeitspaket 4“ angeboten. Hier werden Ihre Angaben in der Anlage-1 auf Herz und Nieren geprüft und plausibilisiert, es können alle Angaben Schritt für Schritt durchgegangen werden und auf Wunsch auch gemeinsam Eintragungen vorgenommen werden. Buchen Sie gerne dieses Arbeitspaket dazu!
Der Prüfprozess nach Abgabe der Anlage-1 ist auch mit mehreren Rückfrageschleifen bedacht, so dass sowohl die Fachverantwortlichen in der Stadtverwaltung als auch der externe Dienstleister die Anlage-1 noch einmal auf den Tisch bekommen. So wird gewährleistet, dass mindestens ein Vieraugen Prinzip eingehalten wird, und grobe Fehler (eine Größenordnung zu viel z. B.) auffallen würden.
Nicht umgesetzte Maßnahmen oder nicht erreichte Zwischenziele werden nicht sanktioniert. Wichtig ist, dass erkennbar wird, dass ein Klimapartner sich fortlaufend und stetig weiterentwickelt und durchgängig bemüht mit vorhandenen Ressourcen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
